Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Verwendung gegenüber Kaufleuten
des Konstruktionsbüros La Placa Franco
§ 01 Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Bedingungen für Werk-oder Dienst-Leistungen des Konstruktionsbüros La Placa Franco gegenüber den gewerblichen Auftraggebern. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ein Vertrag kommt durch Abgabe eines schriftlichen Angebots durch den Auftragnehmer, eine zumindest mündlich erklärte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und der Unterzeichnung einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. AlsDatum des Zustandekommens eines Vertrages gilt das auf der Auftragsbestätigung vermerkteDatum, sofern der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang schriftlich durchden Auftraggeber widersprochen wird.Spätestens nach Ablauf der Widerspruchsfrist hinsichtlich der Auftragsbestätigunggelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seineAllgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 02 Werkleistungen
Werkleistungen werden nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung erbracht. Für das Erreichender Ergebnisse ist der Auftragnehmerverantwortlich. Der Auftragnehmer erbringt seine vertragliche Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik undden behördlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Abnahme der jeweiligen Leistung gelten.
§ 03 Dienstleistungen
Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers. Sie werden nacheiner vereinbarten Leistungsbeschreibung erbracht. Für das Erreichen der dabei vom Auftraggeber angestrebten und erzielten Ergebnisse ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
§ 04 Änderungen des Leistungsumfanges
Soweit der Auftraggeber Umplanungen beschließt, hat der Auftragnehmer diese Umplanungen zu berücksichtigen und entsprechend den Weisungen des Auftraggebers im Rahmen der behördlichen Bestimmungen durch entsprechende Änderungen der Planungen durchzuführen. Dabei entstehende Verzögerungen und / oder entstehender Mehraufwand hat der Auftraggeber zu vertreten und hat dem Auftragnehmer eine Änderung des ursprünglich vereinbarten Zeitplanes einzuräumen.
§ 05 Preise und Zahlungsbedingungen
Werkleistungen werden nach Erbringung und Abnahme der Gesamtleistung oder nach Beendigung und Abnahme einer vereinbarten Teilleistung in Rechnung gestellt, soweit keine andereRechnungstellung vereinbart ist. Sind durch Umplanungen zusätzliche Leistungen erbracht worden, so sind diese in angemessener Höhe zusätzlich zu vergüten. Dienstleistungen werden nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Ist eine Dienstleistung übereinen Zeitraum von mehr als einem Monat zu erbringen, erfolgt die Rechnungsstellung für die erbrachten Teilleistungen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ohne Abzug zahlbar.Der Auftraggeber kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 06 Abnahme
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich nach Übergabe die Leistung zu überprüfen. Die Leistung gilt bei offensichtlich erkennbaren Mängeln vorbehaltlos als abgenommen, wenn der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Übergabe nicht schriftlich einen Fehler rügt. Nicht offen-sichtlich erkennbare Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
§ 07 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt sind und dem Leistungsumfangentsprechen. Der Auftragnehmer wird Gewährleistungsmängel, die vom Auftraggeber schriftlich gemeldet wurden, beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und beträgt 6 Monate. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt, kann der Kunde hinsichtlich des Mangels nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder, falls der Wert oder dieTauglichkeit des Werkes erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.Die Gewährleistung für Arbeitsergebnisse, die vom Auftraggeber geändert wurden ist ausgeschlossen, auch wenn in einem nicht geänderten Teil ein Fehler auftritt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderung in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
§ 08 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.Für mittelbare Schäden, die durch das Fehlen der von ihm zugesicherten Leistungen entstandensind, haftet der Auftragnehmer nur, sofern die Zusicherung nicht gerade den Auftraggeber gegendas Risiko vor solchen Schäden absichern sollte. Der Auftragnehmer haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht, sofern sie nichtauf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für unmittelbareSchäden und nur bis zu einem Betrag von höchstens 2.000,00 €. Sofern der Auftraggeber eine weitergehende Haftung wünscht, kann auf seine ausdrückliche Weisung hin und auf seine Kosten eine Einzelhaftpflichtversicherung zu einer höheren Haftungssumme abgeschlossen werden.Der Auftragnehmer haftet bei Werkleistungen für nachgewiesene Schäden des Auftraggebers aus Verzug oder Unmöglichkeit, nur in Höhe von 0,5 % je Woche des Verzugs, insgesamt haftet derAuftragnehmer aber nur bis zu einer Höhe von 5 % des Gesamtpreises desjenigen Teils derLeistungen, der nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde.
§ 09 Kündigung
Der Auftraggeber kann einen Vertrag jederzeit kündigen.
Der Auftragnehmer kann einen Vertrag nur aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.
Im Falle einer Kündigung zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Preis abzüglich der durch die Kündigung sich ergebenden Einsparungen. Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die vom Auftragnehmer ausschließlich zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der Leistung, die für ihn nutzbar sind.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Saarlouis ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.